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Knappe Hinterbliebenenrente: Am besten privat absichern

Die gesetzliche Hinterbliebenenrente reicht zum Leben oft kaum aus, wenn der Partner Hauptverdiener war und verstirbt. Mit der richtigen Privatvorsorge lässt sich diese finanzielle Lücke wirksam schließen. In Frage kommt eine private Rentenversicherung mit Riester- oder Rürup-Förderung, aber auch eine Risikolebensversicherung mit ausreichend hoher Versicherungssumme.

Anspruch auf die gesetzliche Hinterbliebenenrente („Witwenrente“) hat, wer mit dem verstorbenen Partner bis zu dessen Tod verheiratet war oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat. Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben. Ältere Hinterbliebene und Ehepartner mit minderjährigen Kindern des Verstorbenen erhalten die so genannte große Witwenrente, jüngere nur die kleine Witwenrente. Die große Witwenrente beträgt 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners, falls die Ehe vor dem 01. Januar 2002 geschlossen wurde und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde; andernfalls gibt es nur 55 Prozent plus geringer Zuschläge für Kinder unter achtzehn Jahren. Von jüngeren Hinterbliebenen ohne Kinder verlangt der Staat, sich auf Dauer selbst zu versorgen, sie erhalten nur 24 Monate lang die kleine Witwenrente von 25 Prozent. Stirbt der Rentenberechtigte vor Erreichen des Rentenalters, werden zusätzlich Abzüge vorgenommen. In der Praxis reicht die Witwenrente deshalb oft nicht aus, um die Lebenshaltungskosten des hinterbliebenen Partners zu decken.

Gerade Hausfrauen und Hausmänner ohne eigenes Einkommen sollten deshalb auch privat vorsorgen. In Frage kommt beispielsweise eine private Rentenversicherung mit Riester- oder Rürup-Förderung, aber auch eine Risikolebensversicherung. Besitzt der Hauptverdiener selbst eine private Altersvorsorge, kann er sie um einen Hinterbliebenenschutz ergänzen, damit auch der Partner zuverlässig versorgt ist. eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall einmalig eine hohe Summe aus, auch sie hilft im Ernstfall erst einmal weiter. Übrigens: Auch unverheiratete Partner können sich mit einer privaten Hinterbliebenenvorsorge individuell absichern, damit ein Immobilienkredit, der laufende Lebensunterhalt oder die Kosten durch gemeinsame Kinder bezahlbar bleiben.