Blog

E-Scooter im Straßenverkehr: Was Sie jetzt wissen müssen

E-Scooter auf öffentlichen Verkehrswegen sind ab sofort erlaubt, die Politik hat grünes Licht gegeben. Achtung: Die praktischen Flitzer brauchen eine gültige Versicherungsplakette. Eine passende E-Scooter-Haftpflichtversicherung gibt es schon ab rund 25 Euro im Jahr.

Die neue „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ gilt für elektrisch angetriebene Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h. Wer mindestens 14 Jahre alt ist, darf mit dem E-Roller auf öffentliches Gelände, Führerschein oder Mofa-Prüfbescheinigung sind nicht erforderlich. Auch Helmpflicht besteht für E-Scooter-Fahrer nicht, mit Helm ist man aber sicherer unterwegs, das ist klar. E-Scooter nach der neuen Regelung benötigen zwei voneinander unabhängige Bremsen und eine Glocke, außerdem Front- und Rücklicht sowie seitlich angebrachte gelbe Rückstrahler oder weiße Reflektorstreifen an Reifen oder Felgen. Die Beleuchtung darf auch abnehmbar sein. Fahren darf man E-Scooter auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen, nicht dagegen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, die nicht ausdrücklich mit dem Verkehrsschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ gekennzeichnet sind. Wo es keine Radwege gibt, darf man mit dem E-Scooter auch auf die Straße. Bei Verstößen werden Bußgelder fällig, zum Beispiel 40 Euro bei Fahren ohne Versicherung und 70 Euro, wenn der Roller keine Allgemeine Betriebserlaubnis hat. Die Regeln der neuen Verordnung gelten übrigens auch für selbstbalancierende Segways.

Wichtig zu wissen: An der Rückseite des Scooters unterhalb der Schlussleuchte muss eine gültige Versicherungsplakette als Nachweis über den Haftpflichtschutz fest angebracht sein. Ohne Versicherungsschutz riskieren Sie als Scooterpilot deshalb nicht nur ein Bußgeld. Auch den gegnerischen Schaden zahlen Sie in voller Höhe aus der eigenen Tasche, wenn Sie einen Unfall verschulden. Die Haftpflichtversicherung für E-Scooter gibt es ab rund 25 Euro als Jahresvertrag.