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Hausratversicherung: Für Wertsachen gelten Höchstgrenzen
Winterzeit ist Einbruchzeit. Immerhin 60 Prozent aller Wohnungseinbrüche entfallen auf die dunklen Monate, das zeigt die Kriminalstatistik. Erfreulich: Die Hausratversicherung ersetzt auch persönlichen Besitz, der bei einem Einbruch entwendet wird. Achtung allerdings: Für gestohlene Wertsachen gelten Höchstgrenzen. Die Hausratversicherung bezahlt Schäden durch Einbruchdiebstahl genauso wie Brand-, Leitungswasser- oder Sturmschäden am beweglichen Eigentum. Besonders beliebt bei […]